1.1 Die folgenden Geschäftsbedingungen sind die Grundlage eines jeden Geschäftes
zwischen der Firma Agaplan Metallbauplanung GmbH (nachfolgend Agaplan
genannt) und deren Kunden (nachstehend Auftraggeber genannt). Diese werden
auch dann Vertragsinhalt, wenn der Auftraggeber von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen verwendet.
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung der Agaplan.
1.3 Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass für die Vertragserfüllung der Beizug von Dritten gestattet ist.
2.1 Angebote der Agaplan sind – insbesondere hinsichtlich der Preise, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Nebenleistungen – freibleibend und unverbindlich.
2.2 Angebote für Dienstleistungen, welche auf einer Arbeitsleistung nach Stundenaufwand basieren, können nur als grobe Kostenschätzung abgegeben werden. Die Abrechnung solcher Aufträge an den Auftraggeber erfolgt immer nach dem effektiven angefallenen Stundenaufwand.
2.3 Der Umfang der von Agaplan zu erbringenden Leistungen sowie die Termine werden alleine durch die Auftragsbestätigung von Agaplan festgelegt; ergänzend bilden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Agaplan automatisch einen integrierenden Vertragsbestandteil. Der Vertrag zwischen Agaplan und dem Auftraggeber ist erst geschlossen, wenn dem Auftraggeber auf seine Erklärung hin eine schriftliche Bestätigung von Agaplan zugeht.
3.1 Die Preise verstehen sich immer netto, exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers ist Agaplan berechtigt gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.
3.3 Ergeben sich nach Vertragsabschluss begründete Bedenken hinsichtlich der
Kreditwürdigkeit des Auftraggebers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so hat
die Agaplan das Recht, nach ihrer Wahl eine Vorauszahlung oder eine
Sicherheitsleistung innerhalb von 7 Tagen zu verlangen. Sie kann auch die
Ausführung laufender Aufträge unterbrechen und deren Bezahlung verlangen. Im
Weigerungsfall ist die Agaplan berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall
stehen dem Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche zu.
4.1 Grundsätzlich gelten Angaben von Lieferterminen oder Herstellungsdaten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin bestätigt werden.
4.2 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände (z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmittel, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.), auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, sind die angegebenen Lieferfristen unverbindlich und müssen neu vereinbart werden. Dies gilt insbesondere bei der Vereinbarung von Fixterminen. Wird die Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, ist Agaplan berechtigt, die Lieferung einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadenersatz zustehen.
4.3 Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.
4.4 Für den Fall des Leistungsverzugs durch Agaplan oder dessen Vorlieferanten kann
der Auftraggeber nur Schadenersatz verlangen, wenn der Lieferant oder dessen
Erfüllungsgehilfen den Schaden bzw. den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht haben.
4.5 Bestehen Konventionalstrafen zwischen unserem Auftraggeber und seiner
Rechtspartei-Auftragsgeber, haben die für Firma Agaplan keinerlei Bedeutung.
Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert.
5.1 Der Versand erfolgt ab Werk Agaplan, soweit nicht anders schriftlich bestätigt.
5.2 Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Auftragsbestätigung vereinbart und bestätigt, der Wahl von Agaplan überlassen.
5.3 Der Warenversand insbesondere der Versand von Daten via Internet oder Email
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
5.4 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch bei “FreiHaus”-Sendungen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Unternehmen übergeben worden ist. Wird die Versendung durch ein Verhalten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet den Inhalt der Auftragsbestätigung unverzüglich auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und allfällige Abweichungen
umgehend an Agaplan schriftlich mitzuteilen.
6.2 Agaplan übernimmt keine Gewährleistung und Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der erhaltenen Kundenvorlagen, besonders bei Dienstleistungen für Projektleitung, die Erstellung von CAD-Zeichnungen und 3D-Visualisierungen ab übermittelten Vorlagen des Auftraggebers in Daten- oder Papierform. Agaplan kann keine Garantie abgeben, dass allfällig enthaltene Fehler (z.B. Berechnungsfehler des Auftraggebers) in den erhaltenen Vorlagen des Auftraggebers durch die Mitarbeiter von Agaplan erkannt und durch Agaplan automatisch korrigiert werden. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass bei CAD-Arbeiten und 3D-Visualisierungen ab Kundenvorlagen das Ergebnis von Agaplan von der Vorlage aufgrund von Falschinterpretationen, Unleserlichkeiten sowie Tipp- oder Flüchtigkeitsfehlern abweichen kann. Agaplan bemüht sich solche Fehler zu vermeiden, lehnt grundsätzlich aber jegliche Haftung aus Abweichungen des Ergebnisses zu den Kundenvorlagen ab.
6.3 Der Auftraggeber ist verantwortlich und verpflichtet, gelieferte Waren, Daten,
CAD-Zeichnungen oder 3D-Visualisierungen in Papier- und Datenform unverzüglich nach Erhalt auf Fehler und deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu
überprüfen. Diese Plandaten in Papier- und Datenform dürfen vom Auftraggeber erst nach dieser Prüfung an Dritte zur Ausführung weitergegeben werden.
Für allfällig übersehene Fehler bzw. Abweichungen zu den Vorlagen des Auftraggebers und die daraus entstehenden Folgen lehnt die Agaplan jegliche
Haftung vollumfänglich ab.
6.4 Sind in der Lieferung von CAD-Zeichnungen oder 3D-Visualisierungen Abweichungen gegenüber der gelieferten Kundenvorlage enthalten (z.B. Tipp-, Flüchtigkeits-, Interpretationsfehler usw.), werden diese Daten von Agaplan und dessen Vorlieferanten kostenlos anhand der gelieferten Kundenvorlagen korrigiert. Allfällige Abweichungen zu gelieferten Vorlagen müssen ausdrücklich vom Auftraggeber beanstandet werden, ansonsten gelten diese vom Auftraggeber als akzeptiert und entbinden Agaplan von sämtlichen Folgen und Schadenersatzansprüchen aus deren Abweichungen.
6.5 Bei der Umsetzung von 3D-Visualisierungen sind Abweichungen von Materialfarben, Materialarten, Gebäudeformen und -details, Umgebungs- und Hintergrunddarstellungen usw. des visualisierten Objektes zur tatsächlichen Ausführung möglich und normal. Agaplan lehnt jegliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche vom Auftraggeber oder des Bauherrn aufgrund dieser Abweichungen ab.
6.6 Diese Abweichungen bzw. Mängel müssen schriftlich und unverzüglich, jedoch
spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Sendung erfolgen. Spätere
Mängelanzeigen können nicht mehr als Korrekturen berücksichtigt werden und müssen mit dem entsprechenden Aufwand berechnet werden.
6.7 Mängel an den Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
6.8 Nach rechtzeitiger Mängelrüge hat die Agaplan das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung,
insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder
Schlechterfüllung der Nachbesserungspflichten sowie Mangelfolgeschaden ist
ausgeschlossen.
7.1 Statische Berechnungen sind in Verantwortung des Auftraggebers.
Sämtliche statischen Vorgaben durch den Auftraggeber und seine Statiker,
müssen frühzeitig durch den Auftraggeber überprüft werden.
Agaplan macht keine statischen Berechnungen.
8.1 Agaplan haftet gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten – gleich aus welchem
Rechtsgrund (Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung, Haftung aus unerlaubter
Handlung, Verlust der Kundendaten, etc.) einzig, wenn ein eventueller Schaden auf
einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agaplan
beruht. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen. Für
fehlerhafte Produktbeschreibung, falsche technische Daten, unkorrekte Vorlagen
durch den Auftraggeber usw. wird keine Haftung übernommen.
8.2 Agaplan übernimmt keine Haftung für Abweichungen und Fehler der gelieferten
Daten, welche aufgrund von Inkompatibilitäten zwischen den verwendeten Softwareprogrammen bzw. Datenformate der beiden Vertragspartner entstehen können.
8.3 Die Verantwortung und Pflicht zur Überprüfung bezüglich der Vollständigkeit und
Richtigkeit liegt gemäss Ziffer 6.3 ausschliesslich beim Auftraggeber.
9.1 Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt
wurden. Der Auftraggeber hat Agaplan von allen Ansprüchen Dritter wegen einer
solchen Rechtsverletzung freizustellen.
10.1 Der Auftraggeber ermächtigt Agaplan, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten selber oder durch Dritte (Partner und Zulieferanten) zu verarbeiten, speichern und auszuwerten. Agaplan bestätigt gegenüber dem Auftraggeber, die zur Verfügung gestellten Daten vertraulich zu behandeln.
10.2 Agaplan verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Daten (insbesondere
elektronische Daten) regelmässig zu sichern und vor Verlust zu schützen. Agaplan
kann bei einem allfälligen Datenverlust nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
haftbar gemacht werden. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit oder bei
technischen Defekten (z.B. Beschädigung von Backups) ist in jedem Fall
ausgeschlossen.
10.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich von allen an Agaplan übermittelten Daten,
insbesondere von bestehenden Plänen, der Agaplan nur Kopien zu senden und
behält in seinem Archiv die Originalunterlagen zurück. Werden vom Auftraggeber
trotzdem Originaldaten oder Originalpläne übermittelt, übernimmt Agaplan keine
Haftung für Verlust oder Beschädigung.
10.4 Die Aufbewahrungs- und Archivierungspflicht von Daten geht mit der Lieferung der Daten und Abschluss des Auftrages an den Auftraggeber über.
11.1 Agaplan ist berechtigt, von ihm produzierte Produkte und CAD-Zeichnungen neutral in seinen eigenen Katalogen und anderen Printmedien, Anzeigen, Homepage usw. abzubilden oder auf Ausstellungen als Referenzmuster zu präsentieren.
12.1 Gerichtsstand ist der Sitz der Agaplan GmbH.
12.2 Es wird ausschliesslich schweizerisches Recht angewendet.
12.3 Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechtes.
12.4 Sollte eine Ziffer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar sein,
haben die anderen Ziffern weiterhin Gültigkeit.
Innovationen im Metallbau, Perfektion im Design.